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Rohrbacher Str. 168, 69126 Heidelberg.

Altersvorsorgedepot AVD

Das Altersvorsorgedepot – staatlich geförderter Vermögensaufbau

Dass die Versorgung nur mit den Leistungen der Deutschen Rentenversicherung vermutlich im Alter nicht auskömmlich ist, sollte hinreichend bekannt sein. Gezielt zusätzliche Liquidität für das Alter aufbauen verbessert allerdings Ihre Ausgangslage. Der Staat unterstützt Sie dabei. Sie erhalten 25 bis 100% Zuschuss auf Ihre geleisteten Beiträge. So wächst Ihr Erspartes schneller.

Und so funktioniert es:

Sie erhalten ab 1.1.2027 eine staatliche Förderung auf Ihre Eigenleistung in ein Altersvorsorgedepot. Wenn Sie also nicht für sich selbst ansparen, lassen Sie Ihre Förderung verfallen.

Die Höhe der Zulage ist abhängig vom Einzahlungsbetrag. Die Höhe des Einzahlungsbetrags ist von 120 EUR jährlich bis 1800 EUR ist frei wählbar. Bis zu dem Betrag können Sie Zulagen erhalten.

  • Die Grundzulage beträgt 540 EUR pro Jahr.
  • Die Kinderzulage beträgt 300 EUR pro Kind pro Jahr.
  • Einen zusätzlichen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR erhalten junge Menschen bei Abschluss eines Altersvorsorgedepots vor dem 25ten Lebensjahr.

Diese Zulagen werden auf Ihrem persönlichen Altersvorsorgedepot gutgeschrieben.

Sie haben die Wahl zwischen einem Standardprodukt, einem Versicherungstarif oder einem Investmentprodukt.

  • Das Standardprodukt investiert in ein oder maximal zwei ETFs oder Fonds. Eine Garantie ist bei diesem Produkt niemals vorgesehen.
  • Der Versicherungstarif ist im Regelfall eine fondsgebundene Rentenversicherung mit der Möglichkeit dort ETFs und Fonds frei zusammenzustellen. Eine Garantie ist auf Wunsch abschließbar.
  • Das Investmentprodukt ist ein Fondssparplan in eine Vermögensverwaltung oder eine freie ETF- bzw. Fondsauswahl.

Unmittelbar förderfähig sind

  • pflichtversicherte Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende in der GRV
  • pflichtversicherte Arbeitnehmer, Angestellte in berufsständischen Versorgungswerken
    Beamte, Richter, Soldaten
  • pflichtversicherte Land- und Forstwirte in der landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Gewerbetreibende mit Einkünften nach §15 EstG (NEU!)
  • Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 EstG (NEU!)

Nicht unmittelbar förderfähig

  • sozialversicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Versicherungspflicht in der GRV
  • Nicht Erwerbstätige, z. B. Hausfrauen/Hausmänner, Rentner/Pensionäre im Ruhestand und Studenten

Ehemalige RiesterRenten Sparer haben eine Möglichkeit sich aus beiden Förderwelten die Beste auszuwählen. Da Sie vermutlich nach dieser kurzen Beschreibung noch keine finale Anlageentscheidung treffen können, empfehlen wir einen Beratungstermin.

Die Produkte zum neuen Altersvorsorgedepot gibt es frühestens ab 1.1.2027.

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