Der Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter ist nur an eine Gesellschaft gebunden und handelt in deren Auftrag. Dadurch kann er auch nur auf die Produktpalette seines Auftraggebers zurückgreifen. Ein Ausschließlichkeitsvertreter steht also ausschließlich auf der Seite des Versicherers. Der Versicherungsvertreter ist rechtlich gesehen Auge und Ohr der Versicherungsgesellschaft. Auch wenn er es gut mit seinen Kunden meint, sind ihm schon rein rechtlich die Hände gebunden.
Der Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler ist an keinen Versicherer gebunden und steht deshalb im Lager seines Kunden. Er tritt gegenüber den Gesellschaften im Auftrag seiner Mandanten auf, da er nicht weisungsgebunden ist. Er vertritt immer die Interessen seiner Mandanten. Dabei kann ein Versicherungsmakler nahezu auf den gesamten Markt zugreifen. Er prüft anhand des individuellen Versicherungsbedarfs, welche Police am besten geeignet ist, die gewünschte Absicherung zu gewährleisten. Darüber hinaus übernimmt er die notwendige Kommunikation mit dem Versicherer im Auftrag seines Mandanten.
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