IN HEIDELBERG SÜDSTADT.
Ein Vermögensschaden ist immer kein Sachschaden oder ein Personenschaden. Er ist also immateriell. Insbesondere beratende Berufe müssen für Ihre Beratungsleistung eine Haftung gegenüber ihren Geschäftspartnern übernehmen, nachdem ihnen ein Fehler unterlaufen ist. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für folgende Berufe denkbar
- Rechtsanwälte
- Unternehmensberater
- Steuerberater
- Versicherungsvermittler
- Anlageberater
- Immobilienmakler
- Hausverwaltungen
- IT-Fachleute
- Manager und Geschäftsführer (D&O)
- Ingenieure
- Statiker
- Vereine
- Hausverwaltungen
- Und viele weitere Berufe und Betriebsarten
Die Besonderheit an der Vermögensschadenhaftpflicht ist, dass der Schaden oft erst Jahre später in Erscheinung tritt. Und als Schadenzeitpunkt der Zeitpunkt der Beratung, bzw. des Verstoßes. Oft sind Anspruchsteller auch noch Kunden oder Mandanten, das macht es wichtig, qualifizierte Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Denn auch die Verteidigung und die Abwehr gegen die erhobenen Ansprüche ist Bestandteil des wertvollen Schutzes.