Nicht schätzen oder über den Daumen peilen – die Summe muss stimmen!
Im Grunde ist das Prinzip recht schnell erklärt: Wer jeden versicherten Schaden in der Inhaltsversicherung komplett erstattet haben möchte, muss auch die Versicherungssumme so wählen, dass sie für die ganze Betriebseinrichtung ausreicht. Auch wenn einem dies als Selbstverständlichkeit erscheinen mag, kommt es gerade deswegen in der Praxis immer wieder zu Leistungskürzungen.
Der Grund hierfür: Unterversicherung! Und meist beginnt es mit einer kleinen Ungenauigkeit: Ein Vertrag zur gewerblichen Inhaltsversicherung wird aufgenommen, man schätzt eine pauschale Summe – ohne jedoch zuvor in die entsprechenden Unterlagen geschaut zu haben. Nun erweitert man den Betrieb und vergisst beispielsweise, eine neue Maschine oder die Ausstattung eines neuen Büroarbeitsplatzes nachzumelden. – Und schon ist sie da, die Unterversicherung. Jetzt lassen Sie noch eine Produktionsspitze dazukommen, bei der produzierte Ware im Lager zur Abholung bereitsteht – und dann bricht im Betrieb unverhofft ein Feuer aus.
Ab einer gewissen Schadenshöhe müssen Sie immer damit rechnen, dass der Versicherer den Schaden durch einen Gutachter aufnehmen lässt. Und dieser wird mit seinem Kennerblick recht schnell eine klare Einschätzung des realen Neuwerts, der in einem Unternehmen im Einsatz ist, gewinnen können. Diese Erkenntnisse wird er seinem Auftraggeber natürlich auch darlegen – und so ist es ein Leichtes, zu überprüfen, ob der eingekaufte Schutz überhaupt ausreichend war.
Stellt die Versicherung nun fest, dass in der Gesamtheit ein Viertel der Versicherungssumme fehlt, wird sie den entstandenen Gesamtschaden auch nur zu 75 % übernehmen. Das mag zwar als ungerecht empfunden werden, aber es ist fair: Denn mehr als diese 75 % der Betriebseinrichtung waren ja auch nicht versichert.
Einzelne Versicherer verzichten – zumindest in bestimmten Grenzen – auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Dann steht wenigstens die vereinbarte Summe im Schadensfall zur Verfügung. Wir prüfen gerne für Sie, welche Möglichkeiten es für Ihre Firma gibt, diesen Risikofaktor abzumildern. Indes: Wir als Ihre Makler müssen uns darauf verlassen können, dass Ihre Angaben zur Summe korrekt sind. Nur so können wir unsere Aufgabe für Sie auch adäquat erfüllen und eine passende Absicherung finden. Bitte informieren Sie uns daher immer umgehend über jede Aufstockung bei Einrichtung und Vorräten, damit wir Ihren Schutz anpassen können. Einen Sicherheitszuschlag von 10 % sollten Sie in jedem Fall mit einkalkulieren. Gehen Sie hier kein unnötiges Risiko ein!
(Sehr) Kleine „Wertewiki“ – Überblick
- Neuwert – In der Regel der Kaufpreis eines Gegenstands ungebraucht vom Händler (ohne Rabatte, Nachlässe oder sonstige Sonderkonditionen). Basis der Summenfindung in der gewerblichen Inhaltsversicherung.
- Zeitwert – Der aktuelle Preis, den man aufbringen müsste, um einen gebrauchten Gegenstand in gleicher Art, Güte und Alter wiederzubeschaffen – egal, ob ein solcher faktisch verfügbar wäre. Marktübliche Erstattungsbasis für Betriebseinrichtung mit unter 40 % Buchwert. Bestimmte Tarife bieten Ausnahmen.
- Verkaufswert – Der Preis, den Sie für produzierte Ware beim Kunden verlangen. Wird im Schadensfall bei vielen Anbietern nicht erstattet, sondern nur der Herstellungspreis.
Die Probleme um Zeit- und Verkaufswert können wir gegebenenfalls unkompliziert für Sie lösen. Sprechen Sie uns einfach an.